Gebühren / fees
Wir bieten grundsätzlich drei verschiedene Modelle an. Wir besprechen mit Ihnen aber in jedem Fall Ihren individuellen Bedarf und stimmen die Leistungen und damit die Gebühren auch individuell mit Ihnen ab.
1. Steuerberatervergütungsverordnung (kurz: StBVV)
Standard-Arbeiten wie Buchhaltungen, Jahresabschlüsse oder auch Einkommensteuer lassen sich oft sinnvoll mittels StBVV abrechnen. Die Werte sind staatlich vorgegeben und für alle Steuerberater gleich.
Die tatsächliche Gebühr berechnet sich nach genau festgelegten Richtgrößen wie z.B. Jahreseinkommen, Jahresumsatz oder Bilanzsumme. Zusätzlich ist das Risiko und Schwierigkeitsgrad zu berücksichtigen. Vereinfacht gesagt, steigt und fällt die Gebühr mit Ihrer Situation. Gerade bei längerer Zusammenarbeit eine sehr faire Methode.
siehe hierzu auch www.bstbk.de
2. Festpreis/ Pauschalen
Alternativ können unter bestimmten Rahmenbedingungen für fast alle Arbeiten individuelle Festpreise oder Pauschalen vereinbart werden.
Sprechen Sie uns einfach an, denn nicht immer ist ein Festpreis die günstigste Variante für Sie (s.o.).
Wenn Sie wünschen, fassen wir auch standardmäßig anfallenden Gebühren für Unternehmer in einer (ggf. monatlichen) Pauschale zusammen, so dass Sie nicht für jede Tätigkeit eine gesonderte Rechnung erhalten.
3. Stundensatz
→ In Kombination mit der Steuerberater-Vergütungsverordnung (StBVV) oder
→ falls Sie wünschen, dass wir nur ganz gezielt für Sie tätig werden sollen,
gelten die folgenden Stundensätze:
für Mitarbeiter / staff | € 65,00 - 85,00 netto / € 77,35 - 101,15 brutto |
für Steuerberater / certified tax advisor | € 150,00 netto / € 178,50 brutto |
für Steuerberater, bei internationalen Sachverhalten / certified intern. tax expert | € 185,00 netto / € 220,15 brutto |
(gem. StBVV: Abrechnung je angefangene 30 min)
Sofern Mitarbeiter zum Einsatz kommen, richtet sich der jeweilige Stundensatz nach der beruflichen Erfahrung und Qualifikation der eingesetzten Mitarbeiter.
Wir entscheiden nach pflichtbewusster sachlicher Einschätzung über die Auswahl der einzusetzenden Mitarbeiter, so dass Sie nicht unnötig hohe Stundensätze zahlen müssen, aber auch nicht unnötig viel fachliche Einarbeitungszeit benötigt wird.
4. Auslagen
Die Beträge gelten zuzüglich Auslagen.